RS Vwgh 1997/6/26 96/16/0150

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Veröffentlicht am 26.06.1997
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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

ABGB §871;
ABGB §901;
GebG 1957 §17 Abs5;
GebG 1957 §23 Abs4;

Beachte

Besprechung in AnwBl 1998/3, S 189-190;

Rechtssatz

Eine Vertragsanfechtung wegen Irrtums oder Wegfalls der Geschäftsgrundlage ist gerichtlich vorzunehmen (Hinweis Rummel in Rummel, ABGB I/2 Rz 19 zu § 871 ABGB sowie Rz 7a zu § 901 ABGB). Ein Schreiben des Pächters an den Verpächter, worin unter Hinweis auf "schwerste Baumängel" am Pachtobjekt ausgeführt wird, der Pachtvertrag werde "wegen Irrtums und Wegfall der Geschäftsgrundlage" aufgelöst, bewirkt demnach keine Beseitigung des Vertrages mit Wirkung ex tunc.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996160150.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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