RS Vwgh 1997/6/26 94/11/0340

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Veröffentlicht am 26.06.1997
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
20/03 Sachwalterschaft
40/01 Verwaltungsverfahren
41/01 Sicherheitsrecht

Norm

AVG §67a Abs1 Z2;
AVG §67a Abs3;
AVG §67a Abs4 idF 1995/471 impl;
B-VG Art129a Abs1 Z2;
SPG 1991 §46;
SPG 1991 §88 Abs1;
UbG §2;
UbG §3;
UbG §8;
UbG §9;

Rechtssatz

Sind die Unterbringungsvoraussetzungen des § 3 UbG bei der Vorführung zum Arzt bzw der "Verbringung" in die Anstalt nicht vorgelegen (was insbesondere dann der Fall sein wird, wenn es nicht zu einer Unterbringung in der Anstalt kommt oder der Arzt die Ausstellung einer Bescheinigung nach § 8 UbG verweigert), so ist die Vorführung einer Person durch Sicherheitsorgane nicht schon deshalb jedenfalls für rechtswidrig zu erklären. Vielmehr ist in einem solchen Fall vom UVS zu prüfen, ob die Sicherheitsorgane zumindest vertretbar das Vorliegen der Unterbringungsvoraussetzungen annehmen konnten. Nur wenn selbst diese Minimalvoraussetzung zu verneinen ist, wird die Maßnahme für rechtswidrig zu erklären sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1994110340.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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