RS Vwgh 1997/6/27 94/05/0291

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Veröffentlicht am 27.06.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §52 Abs1;
AVG §52 Abs2;

Rechtssatz

Ein Gemeindearzt ist als ein der Gemeindebehörde iSd § 52 Abs 1 AVG beigegebener Amtssachverständiger anzusehen (Hinweis E 20.3.1984, 83/05/0137). Daher ist eine Beeidigung des Gemeindearztes iSd § 52 Abs 2 erster Satz AVG nicht vorzunehmen.

Schlagworte

Amtssachverständiger der Behörde beigegebenBeeidigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1994050291.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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