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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §366 Abs1 Z3;Rechtssatz
Das Tatbestandsmerkmal des "Änderns" ist nicht erst erfüllt, wenn die Änderungsmaßnahme abgeschlossen ist, es ist vielmehr bereits gegeben, wenn mit der Herstellung der die Änderung der Betriebsanlage bezweckenden Maßnahme begonnen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997040063.X02Im RIS seit
20.11.2000