RS Vwgh 1997/7/2 93/12/0121

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Veröffentlicht am 02.07.1997
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §80 Abs2;
BDG 1979 §80 Abs5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/12/0155 E 29. November 1988 RS 2(hier: Naturalwohnung)

Stammrechtssatz

Das Gesetz ermächtigt die Behörde nicht, die Wirksamkeit der Entziehung rückwirkend, dh mit dem Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Dienstverhältnis festzusetzen, der vor der Zustellung des Entziehungsbescheides liegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1993120121.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

13.07.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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