RS Vwgh 1997/7/2 95/12/0025

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.07.1997
beobachten
merken

Index

27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §13a;
Vollzugs- und WegegebührenG 1975 §1 Abs1;
Vollzugs- und WegegebührenG 1975 §6;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 95/12/0023 E 2. Juli 1997 95/12/0024 E 2. Juli 1997 95/12/0231 E 2. Juli 1997 95/12/0232 E 2. Juli 1997

Rechtssatz

Im Hinblick auf § 6 Vollzugs- und WegegebührenG 1975, der eine ausdrückliche Beziehung mit den Ansprüchen nach dem GehG und der RGV herstellt, ist der Anspruch auf eine Vollzugsgebühr und Wegegebühr für einen Gerichtsvollzieher ein besoldungsrechtlicher Anspruch, woran die vom Gesetz vorgesehene "Direktverrechnung" nichts ändert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995120025.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten