RS Vwgh 1997/7/9 96/13/0183

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.07.1997
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §33 Abs1;
VwGG §61;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0707/53 B 29. Mai 1953 RS 1

Stammrechtssatz

Wenn das Verfahren über eine Beschwerde einzustellen ist, dann erübrigt es sich, auf das Ansuchen um Gewährung der Verfahrenshilfe einzugehen.

Schlagworte

Zurückziehung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996130183.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

04.07.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten