RS Vwgh 1997/7/9 93/13/0296

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Veröffentlicht am 09.07.1997
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

B-VG Art140;
EStG 1988 §18 Abs3 Z2 lita;

Rechtssatz

Verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der im § 18 Abs 3 Z 2 lit a Satz 1 und Satz 2 EStG 1988 normierten Höchstbeträge teilt der VwGH schon deshalb nicht, weil der Gesetzgeber ganz allgemein - außer bei einem exzessiven steuerlichen Ergebnis - verfassungsrechtlich nicht dazu verpflichtet ist, Maßnahmen gegen die steuerlich abträglichen Wirkungen von Kaufkraftminderungen vorzusehen (Hinweis E VfGH 13.12.1982, G 85/77, B 193/77).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1993130296.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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