RS Vwgh 1997/7/9 95/13/0289

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.07.1997
beobachten
merken

Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §1151 Abs1;
EStG 1988 §47 Abs2;

Rechtssatz

Terminverspätungen telefonisch mitzuteilen und auch zu begründen, obliegt nicht nur nichtselbständig Beschäftigten, sondern grundsätzlich auch selbständig Tätigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995130289.X06

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten