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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1151 Abs1;Rechtssatz
Terminverspätungen telefonisch mitzuteilen und auch zu begründen, obliegt nicht nur nichtselbständig Beschäftigten, sondern grundsätzlich auch selbständig Tätigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995130289.X06Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
16.10.2009