RS Vwgh 1997/7/9 95/13/0289

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Veröffentlicht am 09.07.1997
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §1151 Abs1;
EStG 1988 §47 Abs2;

Rechtssatz

Eine gewisse Bindung an die Dienstzeiten des Architekturbüros bildet, schon allein, um die Abstimmung der zu erstellenden Polierpläne im Rahmen des jeweiligen Gesamtobjektes zu gewährleisten, noch kein Indiz gegen eine selbständige Leistungserbringung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995130289.X05

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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