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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1151 Abs1;Rechtssatz
Eine gewisse Bindung an die Dienstzeiten des Architekturbüros bildet, schon allein, um die Abstimmung der zu erstellenden Polierpläne im Rahmen des jeweiligen Gesamtobjektes zu gewährleisten, noch kein Indiz gegen eine selbständige Leistungserbringung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995130289.X05Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
16.10.2009