RS Vwgh 1997/7/10 96/07/0122

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Veröffentlicht am 10.07.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §8;
WRG 1959 §102 Abs1 litd;
WRG 1959 §105;
WRG 1959 §13 Abs3;

Rechtssatz

Macht eine Gemeinde im Rahmen des wasserrechtlichen Bewilligungsverfahrens Belange des Naturschutzes gegen das Projekt geltend und führt sie in diesem Verfahren eine allfällige, vom Projekt ausgehende Überschwemmungsgefahr ins Treffen, so fehlt ihr die Berechtigung zur Geltendmachung dieser Einwände, da diese Belange sich außerhalb des Rahmens ihrer Parteistellung bewegen (Hinweis EB E 21.10.1986, 86/07/0065).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996070122.X03

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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