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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §48 Abs2 Z2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/04/07 91/11/0152 4Stammrechtssatz
Kein Zuspruch von Schriftsatzaufwand, wenn in dem als "Gegenschrift" bezeichneten Schriftsatz der bel Beh lediglich die Begründung des angefochtenen Bescheides wiederholt wird, ohne daß zum Beschwerdevorbringen Stellung genommen wurde, und dies einer bloßen Berufung auf die Begründung des angefochtenen Bescheides gleichkommt (Hinweis E 15.11.1983, 83/11/0084, E 17.9.1991, 90/05/0247).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995200201.X06Im RIS seit
25.04.2001Zuletzt aktualisiert am
26.03.2009