RS Vwgh 1997/7/17 95/09/0218

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.07.1997
beobachten
merken

Index

60/02 Arbeitnehmerschutz
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AÜG §4 Abs2 Z3;
AuslBG §2 Abs2;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §3 Abs1;

Rechtssatz

Die organisatorische Eingliederung von Arbeitskräften in den Betrieb eines Werkbestellers ist gemäß § 4 Abs 2 Z 3 AÜG nur EIN mögliches Merkmal der Beschäftigung von überlassenen Arbeitskräften; auch wenn keine derartige organisatorische Eingliederung besteht, kann dennoch die Beschäftigung von überlassenen Arbeitskräften iSd § 4 AÜG vorliegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995090218.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

10.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten