RS Vwgh 1997/7/17 97/18/0357

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Veröffentlicht am 17.07.1997
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
19/05 Menschenrechte
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

B-VG Art50 Abs2;
FrG 1993 §19;
FrG 1993 §20;
IntPakt über bürgerliche politische Rechte 1978 Art17;

Rechtssatz

Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, BGBl 1978/591, ist in Österreich durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen; er ist somit einer unmittelbaren Anwendung durch österreichische Behörden nicht zugänglich. Der Pakt enthält in seinem Art 17 eine Regelung betreffend den Schutz des Privatlebens und der Familie, die durch § 19 und § 20 FrG 1993 innerstaatlich ausgeführt sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997180357.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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