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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art50 Abs2;Rechtssatz
Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, BGBl 1978/591, ist in Österreich durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen; er ist somit einer unmittelbaren Anwendung durch österreichische Behörden nicht zugänglich. Der Pakt enthält in seinem Art 17 eine Regelung betreffend den Schutz des Privatlebens und der Familie, die durch § 19 und § 20 FrG 1993 innerstaatlich ausgeführt sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997180357.X01Im RIS seit
20.11.2000