RS Vwgh 1997/7/29 95/14/0117

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Veröffentlicht am 29.07.1997
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §36 impl;
EStG 1988 §36;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/02/23 92/13/0289 2 (hier EStG 1988 anzuwenden)

Stammrechtssatz

Bei der erforderlichen Prüfung des Einzelfalls ist maßgeblich, ob der Schulderlaß zur Sanierung des Schuldners geeignet ist. In diesem Sinn dient auch ein bloß teilweiser Schulderlaß dem gesetzlichen Zweck der Sanierung, wenn er zur Sanierung ausreicht (Hinweis E 3.10.1990, 90/13/0018).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995140117.X15

Im RIS seit

07.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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