RS Vwgh 1997/8/5 97/11/0104

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Veröffentlicht am 05.08.1997
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs1 litf;

Rechtssatz

Verkehrsunzuverlässig iSd § 66 Abs 1 lit f KFG kann auch eine Person sein, die im Straßenverkehr völlig unauffällig geblieben ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997110104.X02

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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