RS Vwgh 1997/8/12 92/17/0252

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Veröffentlicht am 12.08.1997
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55 Wirtschaftslenkung

Norm

MOG 1967 §11 Abs2 idF 1984/263;
MOG 1967 §11 Abs2;
MOGNov 1984;

Rechtssatz

Aus Anlaß der Novelle zum MOG 1967, BGBl 1984/263, wurde in § 11 Abs 2 zweiter Satz MOG 1967 - ohne daß dies eine Neuerung darstellte - erstmals klargestellt, daß der Verbrauch im eigenen Haushalt oder im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb zulässig war und keine Beitragspflicht nach dem MOG auslöste.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1992170252.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

20.04.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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