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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs1 Z6;Rechtssatz
Daß die der Entscheidung über die Verleihung der Staatsbürgerschaft zugrundegelegten strafbaren Handlungen erst nach Stellung des Verleihungsantrages begangen wurden, hat die Behörde nicht (positiv) zu berücksichtigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996010968.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
03.11.2010