RS VwGH Erkenntnis 1997/09/03 96/01/0810

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Veröffentlicht am 03.09.1997
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Auch getilgte Vorstrafen bzw Verwaltungsstrafvormerkungen sind zur Beurteilung der Zuverlässigkeit des Einbürgerungswerbers heranzuziehen.

Im RIS seit
20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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