RS Vwgh 1997/9/3 97/01/0701

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Veröffentlicht am 03.09.1997
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren
41/01 Sicherheitsrecht

Norm

AVG §37;
AVG §46;
AVG §67a Abs1 Z2;
B-VG Art129a Abs1 Z2;
SPG 1991 §47;

Rechtssatz

Ein von einem Festgenommenen beantragter Lokalaugenschein betreffend Reinhaltung und Ausstattung eines Haftraumes sowie Anwesenheit weiterer angehaltener Personen ist mehrere Monate nach der bekämpften Inhaftierung nicht zielführend.

Schlagworte

Ablehnung eines Beweismittels

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997010701.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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