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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs3;Rechtssatz
Bei einem volljährigen und selbsterhaltungsfähigen Fremden stellt das Fehlen von Verwandten im Heimatland des Fremden keinen besonders berücksichtigungswürdigen Grund iSd § 10 Abs 3 StbG 1985 dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996011232.X03Im RIS seit
20.11.2000