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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs1 Z6;Rechtssatz
Der Umstand, daß etliche Verwaltungsübertretungen des Einbürgerungswerbers (hier: wiederholte Bestrafungen wegen Verstößen gegen die StVO und das KFG) aus der Zeit nach Stellung des Ansuchens um Verleihung der Staatsbürgerschaft resultieren, kann als Argument gegen die Annahme künftigen Wohlverhaltens miteinbezogen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996010810.X02Im RIS seit
20.11.2000