RS Vwgh 1997/9/3 96/01/0968

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Veröffentlicht am 03.09.1997
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 Z6;

Rechtssatz

Selbst ein langer Zeitraum des Wohlverhaltens (hier 17 Jahre), dem in relativ kurzen Zeitabständen begangene Taten folgen, bewirkt nicht die Rechtswidrigkeit einer negativen Zukunftsprognose.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996010968.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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