RS Vwgh 1997/9/3 96/01/1064

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Veröffentlicht am 03.09.1997
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/04/09 96/01/0568 2

Stammrechtssatz

Aus einer geltendgemachten Verwaltungspraxis ("Usance") der Behörden (hier: ab sechs Jahren Aufenthalt auch ohne Vorliegen eines besonders berücksichtigungswürdigen Grundes der österreichischen Staatsbürgerschaft zu verleihen) kann kein subjektiver Rechtsanspruch abgeleitet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996011064.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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