RS Vwgh 1997/9/4 97/18/0318

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Veröffentlicht am 04.09.1997
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
90/01 Straßenverkehrsordnung
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

FrG 1993 §18 Abs1 Z1;
FrG 1993 §20;
FrG 1993 §31 Abs1;
KFG 1967 §64 Abs1;
SGG §16 Abs1;
StVO 1960 §5 Abs1;

Rechtssatz

Der Unterhaltspflicht gegenüber seiner Tochter kann der Fremde auch vom Ausland aus nachkommen. Sollte das Aufenthaltsverbot auch seine Sorgepflicht gegenüber seiner Tochter berühren, muß dies angesichts des maßgeblichen öffentlichen Interesses an der Verhängung des Aufenthaltsverbotes in Kauf genommen werden. (Hier eine rechtskräftige Verurteilung des Fremden, eines EWR-Bürgers, wegen des Verbrechens des Suchtgifthandels sowie wegen Vergehens nach § 16 Abs 1 SGG zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten; zwei rechtskräftige Bestrafungen wegen Übertretung des § 5 Abs 1 StVO bzw des § 64 Abs 1 KFG; eine rechtskräftige Bestrafung wegen Übertretung des § 64 Abs 1 KFG; siebenjähriger unberechtigter Aufenthalt im Bundesgebiet.)

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Normen und Materien

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997180318.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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