RS Vwgh 1997/9/11 96/07/0223

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Veröffentlicht am 11.09.1997
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L37134 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe Sondermüllabgabe
Müllabfuhrabgabe Oberösterreich
L82404 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Oberösterreich

Norm

AWG OÖ 1990 §2 Abs9;

Rechtssatz

Die Verwertung einer als Abfall einzustufenden Sache kann ihre Abfalleigenschaft nur dann aufheben, wenn es sich um eine zulässige Verwertung handelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996070223.X05

Im RIS seit

25.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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