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L37134 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeNorm
AWG OÖ 1990 §2 Abs1;Rechtssatz
Einen Rechtssatz des Inhalts, daß eine Sache nicht zu Abfall wird oder die Abfalleigenschaft wieder verliert, wenn sie innerhalb vertretbarer Zeit verwertet wird, enthält das OÖ AWG 1990 nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996070223.X04Im RIS seit
25.02.2002