RS Vwgh 1997/9/11 96/07/0223

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Veröffentlicht am 11.09.1997
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L37134 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe Sondermüllabgabe
Müllabfuhrabgabe Oberösterreich
L82404 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Oberösterreich

Norm

AWG OÖ 1990 §2 Abs1;

Rechtssatz

Einen Rechtssatz des Inhalts, daß eine Sache nicht zu Abfall wird oder die Abfalleigenschaft wieder verliert, wenn sie innerhalb vertretbarer Zeit verwertet wird, enthält das OÖ AWG 1990 nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996070223.X04

Im RIS seit

25.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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