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L37134 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeNorm
AWG OÖ 1990 §2 Abs1 Z1;Rechtssatz
Besteht bei einem Voreigentümer oder Vorinhaber Entledigungsabsicht dann wird die Sache zum Abfall und verliert diese Eigenschaft erst wieder durch eine zulässige Verwertung (Hinweis E 21.3.1995, 93/04/0241).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996070223.X02Im RIS seit
25.02.2002