RS Vwgh 1997/9/11 97/15/0096

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Veröffentlicht am 11.09.1997
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1;
BAO §243;
BAO §288;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/15/0097

Rechtssatz

Es ist rechtlich nicht erforderlich, gemäß der jeweils gesonderten Berufungseinbringung des Abgabepflichtigen gegen jeden einzelnen Bescheid auch über jede einzelne Berufung "gesondert" zu entscheiden.

Schlagworte

Trennbarkeit gesonderter Abspruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997150096.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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