Index
83 Naturschutz UmweltschutzNorm
AWG 1990 §2 Abs1 Z1;Rechtssatz
Tatbestandsvoraussetzung des § 2 Abs 1 Z 1 AWG 1990 ist nur die beabsichtigte oder erfolgte Preisgabe der Sache als solcher und nicht auch ihre bloße Übergabe an einen anderen zum Zwecke von Reparatur oder Reinigung gegen anschließende Rückgabe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996070241.X01Im RIS seit
22.11.2001Zuletzt aktualisiert am
18.11.2015