RS Vwgh 1997/9/11 96/07/0241

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Veröffentlicht am 11.09.1997
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Index

83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 1990 §2 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Tatbestandsvoraussetzung des § 2 Abs 1 Z 1 AWG 1990 ist nur die beabsichtigte oder erfolgte Preisgabe der Sache als solcher und nicht auch ihre bloße Übergabe an einen anderen zum Zwecke von Reparatur oder Reinigung gegen anschließende Rückgabe.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996070241.X01

Im RIS seit

22.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.11.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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