RS Vwgh 1997/9/11 97/07/0068

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Veröffentlicht am 11.09.1997
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Index

L66205 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Salzburg
80/06 Bodenreform

Norm

GSGG §1 Abs3;
GSGG §12 Abs1;
GSLG Slbg §3 Abs1;

Rechtssatz

Aus der Definition des § 3 Abs 1 Slbg GSLG, die auch das erforderliche Zubehör erwähnt und dabei als Beispiel Abschrankungen anführt, ist nicht abzuleiten, daß damit die Anbringung von Schranken an Stellen ermöglicht wird, an denen sie eine Gefahr für den Verkehr darstellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997070068.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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