RS Vwgh 1997/9/15 96/10/0123

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Veröffentlicht am 15.09.1997
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
80/02 Forstrecht

Norm

AVG §45 Abs1;
AVG §58 Abs2;
AVG §60;
ForstG 1975 §17 Abs2;
VwGG §42 Abs2 Z3;

Rechtssatz

Der - in der Begründung eines Bescheides nicht aufscheinende - Hinweis auf Ausführungen eines (hier: forsttechnischen) Amtssachverständigen in der Gegenschrift, läßt nicht erkennen, daß ein Vorhaben (hier: Rodung) im öffentlichen Interesse gelegen wäre.

Schlagworte

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996100123.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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