RS Vwgh 1997/9/16 94/08/0140

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Veröffentlicht am 16.09.1997
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
69/03 Soziale Sicherheit

Norm

AlVG 1977 §15 Abs1 Z1 litm;
ArbeitslosenVersAbk BRD 1979 Art7;

Rechtssatz

Haftzeiten in der BRD sind keine rahmenfristerstreckenden Tatbestände nach § 15 AlVG iVm Art 7 Abkommen zwischen der Republik Österreich und der BRD über Arbeitslosenversicherung, BGBl 1979/392. § 15 Abs 1 Z 1 lit m AlVG normiert eindeutig, daß sich die Rahmenfristen um Zeiträume einer Anhaltung im INLAND verlängern; dies läßt keine Auslegung dahingehend zu, daß der Gesetzgeber bei dieser Bestimmung auch einen Aufenthalt außerhalb des Bundesgebietes im Auge gehabt hätte (Hinweis E 26.9.1989, 88/08/0163).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1994080140.X01

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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