RS Vwgh 1997/9/16 94/05/0081

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.09.1997
beobachten
merken

Index

L82109 Kleingarten Wien

Norm

KlGG Wr 1979 §2 Abs13;
KlGG Wr 1979 §8 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/05/0082

Rechtssatz

Regelt der Bebauungsplan, auf den § 8 Abs 1 Wr KlGG verweist, das Ausmaß der Bebaubarkeit von Kleingartenhäusern überhaupt nicht, kann - letztlich auch im Sinne der Baufreiheit - die vom Gesetz eröffnete Möglichkeit, Kleingartenhäuser mit einer Grundfläche von 35 Quadratmetern zu errichten, durch den die Größe von Sommerhütten regelnden Bebauungsplan nicht beschränkt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1994050081.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten