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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs1;Rechtssatz
Kommt beim Abgabepflichtigen eine Vermehrung seines Vermögens hervor, die er nicht aufklären kann, dann berechtigt dieser Umstand die Behörde zur Schätzung und stellt das Hervorkommen eines solchen unaufgeklärten Vermögenszuwachses auch eine Tatsache dar, welche die Abgabenbehörde zur Wiederaufnahme des Verfahrens berechtigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995130015.X01Im RIS seit
11.07.2001