RS Vwgh 1997/9/17 97/12/0183

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Veröffentlicht am 17.09.1997
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10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §24 Abs2;
VwGG §34 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/14/0131 B 21. Oktober 1986 RS 1

Stammrechtssatz

Als ein dem Dienststand angehörender rechtskundiger Bediensteter des Bundes gem dem zweiten Satz des § 24 Abs 2 VwGG ist nur ein solcher Dienstnehmer des Bundes anzusehen, der das Studium der Rechtswissenschaften vollendete und einen Dienstposten innehat, für dessen Erlangung und Vollendung dieses Studiums als Anstellungserfordernis vorgesehen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997120183.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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