RS Vwgh 1997/9/17 93/13/0059

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Veröffentlicht am 17.09.1997
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §164 Abs1;

Rechtssatz

Einer ausdrücklichen Anmeldung von Zweifeln und der Bekanntgabe der Gründe hiefür bedarf es im Rahmen des § 164 Abs 1 BAO nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1993130059.X02

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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