RS Vwgh 1997/9/23 93/14/0095

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Veröffentlicht am 23.09.1997
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

ABGB §1091;
BAO §21 Abs1;
BAO §22 Abs1;
BAO §23 Abs1;
BAO §25;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 93/14/0096 E 23. September 1997

Rechtssatz

Daß durch den zwischen dem Abgabepflichtigen und seiner Ehefrau abgeschlossenen Mietvertrag ihre Ansprüche aus bisher erworbenen ehelichen Ersparnissen geregelt worden seien, spricht genauso gegen die Fremdüblichkeit des Mietvertrages wie dessen rückwirkendes Inkrafttreten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1993140095.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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