RS Vwgh 1997/9/24 95/12/0186

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Veröffentlicht am 24.09.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
72/13 Studienförderung

Norm

AVG §59 Abs1;
AVG §66 Abs4;
StudFG 1992 §41 Abs4;
StudFG 1992 §52 Abs1;
StudFG 1992 §6;

Rechtssatz

Bei dem in einem Bescheid verbundenen Abspruch sowohl über den Anspruch auf Studienbeihilfe als auch über den Anspruch auf Fahrtkostenbeihilfe handelt es sich um zwei trennbare Absprüche.

Schlagworte

Trennbarkeit gesonderter Abspruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995120186.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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