RS Vwgh 1997/9/24 96/12/0214

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Veröffentlicht am 24.09.1997
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Index

65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

PG 1965 §9 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/05/26 92/12/0260 3

Stammrechtssatz

Die soziale Geltung einer beruflichen Tätigkeit richtet sich nicht (wie das der Beamte vermeint) vorwiegend nach den hiefür erforderlichen Vorkenntnissen und der damit verbundenen persönlichen Verantwortung, sondern überwiegend danach, in welche ihrer Gruppen die bestehende Gesellschaftsordnung diejenigen einreiht, die bestimmte Berufstätigkeiten verrichten (Hinweis E 9.4.1970, 47/70, VwSlg 7775 A/1970 und E 25.5.1962, 498/60).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996120214.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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