Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ADR 1973;Rechtssatz
Daß die gem § 42 Abs 2 Z 13 GGSt unter Strafsanktion gestellte Gebotsnorm des § 32 Abs 3 GGSt erst durch die Bestimmungen des ADR konkretisiert wird, verstößt nicht gegen den Grundsatz des § 1 Abs 1 VStG, da der durch den Verweis auf die entsprechenden Bestimmungen des ADR umschriebene strafbare Tatbestand klar und eindeutig erkennbar ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997030110.X02Im RIS seit
07.06.2001Zuletzt aktualisiert am
31.07.2009