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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1955 §1 Abs2 impl;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/16/0330 Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/16/0893 E 17. Mai 2001 2000/16/0891 E 17. Mai 2001 2000/16/0892 E 17. Mai 2001Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 3281/80 E 30. April 1981 VwSlg 5582 F/1981 RS 1(Hinweis auf Judikatur; hier GrEStG 1987 anzuwenden)Stammrechtssatz
Bei der Frage, was unter dem rechtserheblichen Tatbestandsmerkmal "auf eigene Rechnung zu verwerten" zu verstehen ist, ist Ausgangspunkt der rechtlichen Beurteilung, daß darunter jene Fälle erfaßt werden sollen, in denen der "Veräußerer" dem "Erwerber" in bezug auf das Grundstück Einwirkungsmöglichkeiten gewährt, die einerseits über die Einwirkungsmöglichkeiten eines Bestandnehmers hinausgehen, andererseits aber nicht die Befugnisse erreichen, die dem Eigentümer des Grundstückes zustehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997160329.X04Im RIS seit
26.11.2001Zuletzt aktualisiert am
27.06.2011