RS Vwgh 1997/9/25 97/16/0329

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.09.1997
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §1 Abs2 impl;
GrEStG 1987 §1 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/16/0330 Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/16/0893 E 17. Mai 2001 2000/16/0891 E 17. Mai 2001 2000/16/0892 E 17. Mai 2001

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3281/80 E 30. April 1981 VwSlg 5582 F/1981 RS 1(Hinweis auf Judikatur; hier GrEStG 1987 anzuwenden)

Stammrechtssatz

Bei der Frage, was unter dem rechtserheblichen Tatbestandsmerkmal "auf eigene Rechnung zu verwerten" zu verstehen ist, ist Ausgangspunkt der rechtlichen Beurteilung, daß darunter jene Fälle erfaßt werden sollen, in denen der "Veräußerer" dem "Erwerber" in bezug auf das Grundstück Einwirkungsmöglichkeiten gewährt, die einerseits über die Einwirkungsmöglichkeiten eines Bestandnehmers hinausgehen, andererseits aber nicht die Befugnisse erreichen, die dem Eigentümer des Grundstückes zustehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997160329.X04

Im RIS seit

26.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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