RS Vwgh 1997/9/25 97/16/0329

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Veröffentlicht am 25.09.1997
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Index

21/01 Handelsrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §1 Abs2;
HGB §93;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/16/0330 Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/16/0893 E 17. Mai 2001 2000/16/0891 E 17. Mai 2001 2000/16/0892 E 17. Mai 2001

Rechtssatz

Der Alleinvermittlungsauftrag unterscheidet sich vom gewöhnlichen Maklervertrag durch das Moment der Unwiderruflichkeit. Da auch dem Abgabepflichtigen für die in den Verträgen genannte Laufzeit von je sechs Monaten die ihm übertragene Aufgabe als "alleiniger" Vermittlungsauftrag (richtig Verkaufsauftrag) übertragen war, kann seiner Position somit während der genannten Zeiträume auch das Element der Unwiderruflichkeit zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997160329.X02

Im RIS seit

26.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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