RS Vwgh 1997/9/29 96/17/0454

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Veröffentlicht am 29.09.1997
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

AbgEO §12;
AbgEO §13;

Rechtssatz

In dem vor der Titelbehörde durchzuführenden Verfahren gem § 12 und § 13 AbgEO können keine Einwendungen gegen die Richtigkeit des Abgabenbescheides erhoben werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996170454.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

28.09.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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