RS Vwgh 1997/9/30 97/08/0108

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Veröffentlicht am 30.09.1997
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Index

21/03 GesmbH-Recht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §67 Abs10;
GmbHG §15;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/10/19 92/08/0057 1

Stammrechtssatz

Bei der Zurücklegung der Geschäftsführerbefugnis handelt es sich um eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die nach herrschender Ansicht gegenüber demjenigen Organ der Gesellschaft, das für die Bestellung zuständig ist, und daher gegenüber allen Gesellschaftern oder in einer ordnungsgemäß einberufenen Generalversammlung gegenüber den in ihr anwesenden Gesellschaftern, abzugeben ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997080108.X05

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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