RS Vwgh 1997/9/30 95/04/0079

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Veröffentlicht am 30.09.1997
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §215;

Rechtssatz

Ein Betrieb, der für die Herstellung seiner Produkte, insbesondere von Schmuckemail ua Gifte benötigt und diese im Rahmen seines Betriebes verarbeitet, macht dieses Unternehmen noch nicht zu einem Hersteller (Erzeugungsbetrieb) von Giften.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995040079.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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