RS Vwgh 1997/9/30 95/08/0170

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Veröffentlicht am 30.09.1997
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ArbVG §3;
ASVG §44 Abs1;
ASVG §49 Abs1;

Rechtssatz

Die Behörde hat jedenfalls festzustellen, auf welches Entgelt (unter Berücksichtigung der jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte) ein Anspruch nach dem Kollektivvertrag bestünde und auf welches Entgelt ein Anspruch nach dem Arbeitsvertrag besteht. Erst aufgrund dieser Sachverhaltsgrundlage ist dann der Günstigkeitsvergleich iSd § 3 ArbVG vorzunehmen.

Schlagworte

KollektivvertragNachverrechnungSondervereinbarung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995080170.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

07.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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