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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs1 Z6;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/09/19 90/01/0065 1Stammrechtssatz
Bei der Beurteilung der Voraussetzungen für die Verleihung der Staatsbürgerschaft ist vom Gesamtverhalten des Einbürgerungswerbers, welches wesentlich durch das sich aus den von ihm begangenen Straftaten ergebende Charakterbild bestimmt wird, auszugehen. Hiebei stellt der Gesetzgeber nicht auf formelle Gesichtspunkte ab, weshalb in die Beurteilung auch Tathandlungen einbezogen werden können, hinsichtlich derer die Verurteilung bereits getilgt ist
(Hinweis E 9.4.1986, 84/01/0103).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996011224.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
20.03.2009