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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
GewO 1994 §370 Abs2;Rechtssatz
Ob die regelmäßig mit der Bestellung zum gewerberechtlichen Geschäftsführer verbundene (zivilrechtliche) Zustimmung des Geschäftsführers zu seiner Bestellung als gewerberechtlicher Geschäftsführer auch seine Zustimmung zur Bestellung als verantwortlicher Beauftragter iSd § 9 Abs 2 VStG umfaßt, hängt vom Inhalt der jeweiligen Erklärung des Geschäftsführers ab.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997040109.X01Im RIS seit
20.11.2000