RS Vwgh 1997/10/1 96/09/0036

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Veröffentlicht am 01.10.1997
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §1 Abs1;
AuslBG §2 Abs2 litb;
AuslBG §2 Abs3 lita;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;
AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;

Rechtssatz

Der Begriff des arbeitnehmerähnlichen Verhältnisses in § 2 Abs 2 lit b AuslBG ist nicht anders als in anderen arbeitsrechtlichen Vorschriften zu verstehen. Demnach ist für die Qualifikation eines Arbeitsverhältnisses als arbeitnehmerähnlich die Rechtsnatur der Vertragsbeziehungen zwischen der arbeitnehmerähnlichen Person und dem Arbeitsempfänger nicht entscheidend (Hinweis E 2.9.1993, 92/09/0322).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996090036.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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